Wie kann ich meine GmbH vor den Risiken der Entgeltfortzahlung schützen?
Wenn Ihre Mitarbeiter oder Sie selbst als geschäftsführender Gesellschafter krankheitsbedingt ausfallen, kann das ernstzunehmende finanzielle Belastungen zur Folge haben! » (unbenannt)
- Sollten Sie als geschäftsführender Gesellschafter einmal für längere Zeit krankheitsbedingt nicht zur Verfügung stehen müssen Sie mit schmerzlichen Einkommenseinbußen rechnen.
- Ihre GmbH ist gesetzlich dazu verpflichtet, allen Mitarbeitern im Krankheitsfall sechs Wochen lang das Einkommen weiterzuzahlen. Dadurch wird Ihr Unternehmen zusätzlich zum Ausfall der Arbeitskraft auch finanziell erheblich belastet.
Dieses gilt sowohl für die Lohn- und Gehaltsfortzahlung an erkrankte Mitarbeiter sowie für die Weiterzahlung Ihres Gehaltes als Geschäftsführer.
Wir können Ihnen zu diesem Problem eine Lösung anbieten:
- Sichern Sie Ihr Einkommen als geschäftsführender Gesellschafter vorteilhaft und kostengünstig über die GmbH ab. (Die Beiträge werden von der GmbH als Versicherungsnehmer bezahlt und können in der Regel als Betriebsausgaben gemäß § 4 EStG steuerlich geltend gemacht werden)
- Nach Bedarf können Sie Ihre GmbH auch sinnvoll gegen die Kosten absichern, die Ihnen durch die Lohn- und Gehaltsfortzahlungspflicht an die Mitarbeiter entstehen.
Das Tagegeld wird auf Wunsch schon ab dem 4. Tag der völligen Arbeitsunfähigkeit der versicherten Person gezahlt.
Es wird unter Einschluss der Sonn- und Feiertage gezahlt.